Allgemeine Geschäftsbedingungen
der WeFrost UG (haftungsbeschränkt)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zwischen WeFrost und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
(2) Das Angebot von WeFrost richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WeFrost stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn WeFrost in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass WeFrost in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
(1) WeFrost erbringt Leistungen der Unternehmensberatung, insbesondere: Analyse der unternehmerischen Ausgangslage (z. B. Marketing, Vertriebs- und Anfrageprozesse, Digitalisierung und Prozesse, betriebswirtschaftliche Struktur), Entwicklung von Strategien und Maßnahmenplänen, Begleitung und Steuerung der Umsetzung sowie Koordination weiterer Dienstleister und Berufsträger.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von WeFrost. Nur die dort beschriebenen Leistungen sind geschuldet.
(3) Die Leistungen von WeFrost sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. WeFrost schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach bestem Wissen und branchenüblichem Standard, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz-, Gewinn- oder Anfragesteigerungen). Prognosen, Zielwerte und Beispielrechnungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesichert wurden.
(4) Die unternehmerischen Entscheidungen verbleiben beim Kunden. WeFrost bereitet Entscheidungen vor und spricht Empfehlungen aus; die Umsetzung und deren Folgen liegen in der Verantwortung des Kunden.
(5) WeFrost ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(1) WeFrost erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Anlage- oder Finanzberatung. Äußerungen zu rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Themen sind ausschließlich betriebswirtschaftliche Einordnungen allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung durch zugelassene Berufsträger.
(2) Soweit im Rahmen eines Mandats rechts- oder steuerberatende Leistungen erforderlich werden, empfiehlt bzw. vermittelt WeFrost auf Wunsch geeignete Steuerberater oder Rechtsanwälte. Der Vertrag über solche Leistungen kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Berufsträger zustande; WeFrost koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit, wird aber nicht Vertragspartner dieser Leistungen und übernimmt für sie keine Haftung.
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Preislisten oder sonstigen Unterlagen von WeFrost stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Ein kostenfreies Erst- oder Strategiegespräch ist unverbindlich und begründet noch kein Vertragsverhältnis über entgeltliche Leistungen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, indem WeFrost dem Kunden ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) unterbreitet und der Kunde dieses in Textform annimmt, oder indem WeFrost eine Bestellung bzw. Beauftragung des Kunden in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung). Mündliche oder telefonische Absprachen werden erst mit Bestätigung in Textform wirksam.
(1) Der Kunde stellt WeFrost alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich. WeFrost ist nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt unberührt; Mehraufwand, der durch verletzte Mitwirkungspflichten entsteht, kann WeFrost nach vorheriger Ankündigung zusätzlich in Rechnung stellen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind und ihre vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt. Insoweit stellt der Kunde WeFrost von Ansprüchen Dritter frei.
(1) Es gilt die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalige Vergütungen (z. B. Projektpreise, Einrichtungspauschalen) sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Vertragsschluss fällig und vor Beginn der Leistungserbringung zu zahlen. Laufende Vergütungen (z. B. monatliche Begleitung) werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). WeFrost ist bei Verzug berechtigt, die weitere Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind; die Vergütungspflicht des Kunden für den Vertragszeitraum bleibt hiervon unberührt. WeFrost kann künftige Leistungen von Vorkasse abhängig machen.
(5) Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn der Kunde bereitgestellte Leistungen oder Ergebnisse nicht abruft oder nicht nutzt.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Verträge über einmalige Leistungen (z. B. eine Analyse oder ein abgegrenztes Projekt) enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Verträge über laufende Begleitung werden, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für WeFrost insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung dauerhaft verletzt.
(4) Bei Beendigung des Vertrags werden bis dahin erbrachte Leistungen anteilig vergütet.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Beendigung fort. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
(3) Die Regelungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) bleiben unberührt.
(1) An den für den Kunden individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Analysen, Strategiepapiere, Konzepte) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene unternehmensinterne Zwecke.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist nur mit vorheriger Zustimmung von WeFrost in Textform zulässig; ausgenommen ist die Weitergabe an eigene Berater des Kunden (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte), soweit dies der Umsetzung dient.
(3) Methoden, Vorlagen, Checklisten und sonstiges Know-how von WeFrost bleiben geistiges Eigentum von WeFrost und dürfen vom Kunden nicht für eigene entgeltliche Beratungsleistungen gegenüber Dritten verwendet werden.
(1) WeFrost haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WeFrost nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von WeFrost ausgeschlossen. Insbesondere haftet WeFrost nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der empfohlenen Maßnahmen oder für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Beratung trifft.
(4) WeFrost haftet nicht für Leistungsstörungen, Sperrungen oder Änderungen bei Drittanbietern und Plattformen (z. B. Werbeplattformen, Software-Anbietern, Bewertungsportalen), auf die WeFrost keinen Einfluss hat, es sei denn, WeFrost hat die Störung zu vertreten.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WeFrost.
Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen (einschließlich Name, Logo und gegebenenfalls freigegebener Ergebnisse). Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Eine Verpflichtung von WeFrost zur Nennung besteht nicht.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von WeFrost, abrufbar auf www.wefrost.de.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von WeFrost, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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